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Wird das Appelbütteler Tal endlich Naturschutzgebiet?

Wird das Appelbütteler Tal endlich Naturschutzgebiet?

Die Einwohnerzahl Hamburgs steigt und steigt. Und sie soll weiter kräftig steigen. Die Folge davon ist, dass im Rahmen der Stadtentwicklung für den Wohnungsbau immer mehr Freiflächen zum Opfer fallen. Wo wird dieser Prozess einmal enden!? Die Gesellschaft für ökologische Planung e. V (https://www.goep.hamburg) hat deshalb die Studie „Flächen für neue Naturschutzgebiete“ vorgelegt, in der sie konkret aufzeigt, welche Naturflächen vor diesem Prozess geschützt werden sollten. Dabei geht es sowohl um gänzlich neue Flächen als um die Erweiterung bestehender Flächen. Die Studie ist abrufbar unter https://www.goep.hamburg/download/GOEP_neue_Naturschutzgebiete.pdf. In dieser Studie wird auch die Ausweisung des Appelbütteler Tales als neues Naturschutzgebiet empfohlen. Hier der Text (S. 42 f.):

4.) Neues NSG Appelbütteler Tal
Begründung:
Eine Fläche mit bewegtem Relief, vielfältiger Biotop-Struktur und großem Aufwertungspotenzial. Die Fläche ist im Landschaftsprogramm als künftiges NSG gekennzeichnet.
Probleme: Die Flächen befinden sich überwiegend in Privatbesitz. Es gab und gibt Bebauungsabsichten im Gebiet, die der Hauptgrund für die NSG-Absichtserklärung im Landschafts-Programm waren. Der Wert des Gebietes ist aktuell noch verbesserungswürdig. Möglicherweise ließe sich der Zustand in einem Moderationsprozess klären: hier könnten Fortschritte im Naturschutzwert der Fläche erreicht werden, ohne dass zwingend ein NSG ausgewiesen werden müsste. Dieser Prozess könnte ein Modellvorhaben in einem möglichen Biosphärengebiet Hamburgische Elblandschaft sein. Größe: 157 ha NSG
Zuständigkeit: Bezirk Harburg
Ziele und Maßnahmen:
Waldumbau der Nadelholzvorkommen;
Ausweisung eines Naturwaldteils im Buchenwald;
Extensivierung der Landwirtschaft;
Sukzessive Reduzierung der Wochenendhäuser im Ostteil;
Höherer Anstau der Quellbereiche;
Entwicklung einer Obstwiese;
Müllbeseitigung und Abbau alter Zaundrähte;
Beseitigung von Ziergehölzen/standortfremden Pflanzen;
Wiederholte Beseitigung des Indischen Springkrauts an mindestens fünf Standorten;
Beseitigung einer Ruine im Wald

Nachrichten

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