Wird das Appelbütteler Tal durch den Vertrag für Hamburgs Grün geschützt?
Nach Abendblatt-Informationen haben sich Behörden, Bezirke und städtische Unternehmen auf den Abschluss des lange erwarteten „Vertrags für Hamburgs Stadtgrün“ geeinigt. Danach sollen die meisten noch nicht verplanten Grünflächen künftig nicht mehr bebaut werden dürfen. Vor allem geht es dabei um die Areale des „Grünen Netzes“ (www.hamburg.de/gruenes-netz). Diese Vereinbarung ist insofern – so auch der kritische NABU – sehr erfreulich, weil damit die Vermeidung von Grünverlust durch Wohnungsbau, Gewerbegebiete und Straßen deutlich an Bedeutung gewonnen hat.
Allerdings gibt es einen Pferdefuß, der für das Appelbüttler Tal gefährlich werden kann. In wenn auch seltenen Fällen ist eben doch eine Bebauung nach wie vor möglich. Der natürlich zu begründende Grünverlust muss dann nur an anderer Stelle kompensiert werden. Danach sichert auch dieser Vertrag kein generelles Bebauungsverbot für unsere Landschaftsschutzgebiet ab. Und dass von dieser abweichenden Bebauung durchaus in letzter Zeit Gebrauch gemacht wurde, haben wir mit verschiedenen Meldungen immer wieder aufgezeigt. Auch in den Leserbriefen im Hamburger Abendblatt spiegelt sich die Unzufriedenheit etlicher Hamburger mit der an sich nicht zulässigen Grünbebauung wider. Kurzum: Ein strenges Bebauungsverbot wie bei einem Naturschutzgebiet gibt es für das Appelbütteler Tal nach wie vor nicht.
Das bedeutet: Wir müssen weiterhin wachsam sein und Bebauungsbestrebungen im Tal von vornherein abwehren. Dabei ist zu sehen, dass es dem Hamburger Senat durch den Bau neuer Wohnungen nicht nur darum geht, die Wohnungsnot der Hamburger zu mindern, sondern Wohnraum für Nichthamburger zu schaffen, damit die Stadt wächst und weiter wächst. Und das wird den Bebauungsbedarf immer mehr steigern. Es ist ohnehin zu fragen, ob es aus Sicht des Umweltschutzes und der Lebensqualität der Menschen sinnvoll ist, bei der Bebauung ausschließlich auf Hamburg zu schauen und zu ignorieren, dass es in der Metropolregion Hamburg bedrückenden Leerstand und Verfall gibt. Man muss nur einmal rausfahren und sich das ansehen. Gerade die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und die sich bietenden Möglichkeiten mit dem Homeoffice haben gezeigt, dass nicht mehr alles auf Hamburg ausgerichtet sein muss und damit und die fernen Regionen verkommen, weil die Menschen dort mit neuen Wohnungen nach Hamburg gelockt werden. Der beste Umweltschutz ist, hier auf unnötige Neubauten zu verzichten. (Udo Kruse)
Seit 2011 rund 7.000 Straßenbäume mehr gefällt als gepflanzt In der Ausgabe der Welt am Sonntag vom 16. Mai 2021 wird festgestellt, dass seit 2011 in Hamburg 7.000 Bäume mehr gefällt als gepflanzt wurden. Auf die Frage, wie das weitergehen soll, antwortet Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne), dass er das Ziel hat, die Zahl der Bäume nunmehr stabil zu halten. Den besonderen Wert der großen alten Bäume sieht er vor allem in ihrer Wirkung auf das Mikroklima, - das Binden von Staub und CO2, Schatten zu spenden und natürlich in der Produktion von Sauerstoff. Er gesteht ein, dass die neu gepflanzten Bäume nicht mehr so groß sind und so alt werden, wie das früher der Fall war. 7000 alte Bäume haben insofern letztlich wesentlich mehr Wirkung als 7000 neu gepflanzte Bäume.
Wohnquartier im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet. In dem Bericht des Hamburger Abendblattes „Bauboom: Einer Langenhornerin reicht’s“ wird über die Pläne der Stadt berichtet, auf einer 16 Hektar großen Fläche des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes in Langenhorn ein Wohnquartier zu bauen. Besonders kritisiert wird, dass der Bezirksamtsleiter den Senat um Anweisung gebeten hat, hier bauen zu können, was ein Bürgerbegehren von vornherein ausschließt. (Hamburger Abendblatt, 8. März 2021, S. 12)
Was ist Landschaftsschutz wert? Lt. Hamburger Abendblatt (Ausg. 6./7. März 2021, S. 13) sollen zur Finanzierung der Renovierung des Traditionslokals Randel am Rande des Alstertals Teile des Grundstücks aus dem Landschaftsschutz „entlassen“ werden. Ausreichend dafür ist ein entsprechender Bürgerschaftsbeschluss.
Baugebiet Marmstorf 29: Bauarbeiten beginnen in einem der größten Neubaugebiete in Harburg! Es geht los: Nachdem die Bebauung des Neubaugebietes Elfenwiese durch das Oberverwaltungsgericht vorerst gestoppt und auf Eis gelegt worden war, beginnen jetzt offensichtlich die Bauarbeiten. Der 2017 in Kraft getretene entsprechende Bebauungsplan Marmstorf 29 sieht die Errichtung von 65 Wohneinheiten vor. Dazu gehören neben einer verdichteten Bebauung einige Stadtvillen und Einzelhäuser sowie Doppelhäuser. Nach Informationen von harburg-aktuell soll außerdem ein Mehrfamilienhaus mit 20 bis 30 Wohnungen auf einem weiteren Areal zwischen Ringstraße und der Feuerwache entstehen. Die Reihenhäuser an der Feuerwache sind inzwischen Bezugsfertig.
Die 2006 gegründete Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese“ hatte zum Ziel die mit dem Bebauungsplan Marmstorf 29 damals geplanten 100 Wohneinheiten zu verindern.
So sieht der Bebauungsplan aus: https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/82332/marmstorf-29/
Verschiebung der Mitgliederversammlung 2020 wegen der Corona-Pandemie
Wegen der Corona-Pandemie wird die diesjährige Mitgliederversammlung verschoben. Ursprünglich war geplant, die Versammlung im April oder Mai durchzuführen. Aber dann kam „Corona“, so dass wir eine Verschiebung auf Oktober oder November ins Auge fassten. Aber auch da machte uns Corona wieder einen Strich durch die Rechnung. Im Oktober war eine Versammlung nur unter Einhaltung umfangreicher Hygieneregeln möglich, wobei wir trotzdem die Gesundheit der Teilnehmer gefährdet hätten. Für November und Dezember war die Durchführung dann ausgeschlossen.
Mitgliedsbeitrag 2021
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2019 ist der Mitgliedsbeitrag bis auf weiteres ausgesetzt. Der Vorstand hat beschlossen, dass das auch für die Jahre 2020 und 2021 gilt.
Bürgerschaftswahlen 2020 in Hamburg
Wir haben die Parteien um Stellungnahme zur Zukunft des Appelbütteler Tals gebeten. Hier die Antworten (sofern erfolgt!) in der Reihenfolge des Eingangs bei uns.
Stellungnahme der SPD:
"Das Appelbütteler Tal ist eine Perle des Hamburger Südens, die keiner von uns missen möchte. Dafür, dass es der Bevölkerung erhalten bleibt, setzen sich die Harburger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit vielen Jahren ein. Daran hat sich nichts geändert und daran wird sich, wenn es nach uns geht, nichts ändern: Das Appelbütteler Tal wird nicht bebaut." Sören Schumacher
„Wie sie zurecht schreiben, ist das Appelbütteler Tal Bestandteil des Landschafts-schutzgebiets "Marmstorfer Flottsandplatte". Schon durch die Landschafts-schutzgebietsverordnung ist eine Bebauung von Teilen des Landschafts-schutzgebiets untersagt. Das gilt selbstverständlich auch für die Flächen "Kleefeld" und "Vor der Westerheide". Zudem ist zwischenzeitlich in Hamburg auch geregelt, dass der derzeitige Anteil an Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie an Flächen im Biotopverbund nicht unterschritten werden darf. Das erschwert - auch ohne formellen Schutz - die Inanspruchnahme von Natur- und Landschaftsflächen zu Bauzwecken.
Eine Ausweisung des Appelbütteler Tals als Naturschutzgebiet halten wir vor dem Hintergrund des bestehenden Landschaftsschutzes und der Funktion als Naher-holungsgebiet nicht für notwendig. Hierfür werden wir uns nicht einsetzen. Wir gehen nicht davon aus, dass eine derartige Frage Teil von Koalitionsverhandlungen auf Landesebene werden wird. In der Regel haben Koalitionsverhandlungen auf Landesebene keine derartige Kleinteiligkeit.“ Frank Richter
Stellungnahme der CDU:
"Wenn einer für den Erhalt des Appelbütteler Tal steht, dann bin ich es. Überheblich, nein, wir sind täglich bei den fleißigen Kulturlandschaftspflegern, unseren Galloways.Wir haben ein Geschichtliche Verpflichtung, diese Landschaft und auch die Menschen zusammen zu halten und das "Dörfliche" zu pflegen. Bei Wind und Wetter pflegen wir die Kulturlandschaft. Wir, "meine" Partei, setzen uns nicht für das unter Naturschutz stellen der Flächen ein. Aber wir stehen für den Erhalt der Kulturlandschaft. Wir stehen für den Erhalt der Landwirtschaftlichen Flächen und nicht nur für die Westerheide / Kleefeld ein." Rainer Bliefernicht
Stellungnahme der AfD:
1) Wird von Ihnen die Bebauung der Flächen "Kleefeld" und "Vor der Westerheide" unterstützt oder generell abgelehnt? „Im Gegensatz zu anderen Parteien der Bezirksversammlung sieht die AfD-Fraktion die Bebauung von wertvollen Grünflächen generell kritisch. Während eine Nachverdichtung in bereits versiegelten Gebieten bspw. durch Geschoßaufstockung durchaus in Frage kommt, sollten nicht versiegelte Flächen nach Möglichkeit auch zukünftig nicht versiegelt bleiben. Insofern lehnen wir diese Bebauungen ab.“
2) Setzen Sie sich für den Naturschutz im Appelbütteler Tal einschließlich der Flächen "Kleefeld" und "Vor der Westerheide" ein? „Damit unser Bezirk Harburg auch in Zukunft weiterhin naturbelassene Flächen in größerem Umfang behält und nicht, wie von anderen Parteien gewünscht, zunehmend "urbanisiert" wird. setzen wir uns für den Erhalt dieser Flächen ein. Bei einer naturschutzrechtlichen Unterschutzstellung des Gebietes sind dabei alle Belange betroffener Eigentümer und Nutzergruppen zu berücksichtigen.“
3) Falls Sie sich für den Naturschutz einsetzen, sollte die bisherige landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden? „Da es sich bei dem betroffenen Gebiet um eine Kulturlandschaft handelt sollte eine landwirtschaftliche Nutzung wie bisher möglich sein. Andere Regelungen können aus unserer Sicht mit Einverständnis der Betroffenen durch naturschutzrechtliche Verträge vereinbart werden. Wir würden einer weiterhin durchgeführten landwirtschaftlichen Nutzung zustimmen.“
4) Gelten Ihre Antworten auch noch, wenn Sie mit einer oder mehreren Parteien Koalitionsverhandlungen führen müssten? „Ja, selbstverständlich. Für uns als AfD ist die Frage nach Koalitionsverhandlungen, wie Sie wissen werden, derzeit aber eher hypothetisch.“ Ulf Bischoff
Stellungnahme der FDP:
1. Die Bebauung der Flächen "Kleefeld" bzw. "Vor der Westerheide" wäre angesichts des angespannten Wohnungsmarktes mit Einzelhausbebauung denkbar. Der notwendige Ausgleich müsste jedoch dann ortsnah durch Aufwertungsmaßnahmen im Appelbütteler Tal geschaffen werden.
2. Das Appelbütteler Tal sollte stärker geschützt und ökologisch aufgewertet werden. Auch dann, wenn aus rechtlichen Gründen die Festlegung als Naturschutzgebiet nicht möglich wäre.
3. Landwirtschaftliche Weiternutzung in der jetzigen Form sollte weiterhin möglich sein - insbesondere für Pflegemaßnahmen.
4. Auch bei Koalitionsverhandlungen würden diese Aussagen weiterverfolgt.
Kurt Duwe
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