Mitgliederversammlung 2022
Nachdem wir unsere für den 18. Januar 2022 vorgesehene Mitgliederversammlung "wegen Corona" leider absagen mussten, laden wir nunmehr ein zur
Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 29. September 2022 um 19:30 Uhr
im Restaurant Eichenhof, Bremer Straße 320, 21077 Hamburg.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahl des Protokollführers
3. Jahresbericht für 2019, 2020 und 2021
4. Kassenbericht für 2019, 2020 und 2021
5. Bericht der Rechnungsprüfer für 2019, 2020 und 2021
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl des Vorstandes
8. Wahl der Rechnungsprüfer für 2022
9. Aktuelles
10. Ausblick
11. Anträge
12. Verschiedenes
Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind bitte bis zum 22.09.2022 schriftlich beim Vorstand einzureichen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 08.10.2019 kann bei allen Vorstandesmitgliedern eingeehen werden.
Die Mitgliederversammlung wird nach den am Versammlungstag gültigen Corona-Regeln (derzeit keine) durchgeführt. Falls neue Regeln es erforderlich machen,bringen Sie bitte alle notwendigen Nachweise und Ihren Personalausweis mit! Wir können - je nach Corona-Lage - eine kurzfristrige Absage nicht ausschließen. Informationen finden Sie dann auf unserer Webseite.
Der Vorstand
MITGLIEDERVERSAMMLUNG WEGEN CORONA ABGESAGT!
Die nachstehend angekündigte Mitgliederversammlung, zu der wir alle Mitglieder mit Rundschreiben vom 21. Dezember 2021 eingeladen hatten, mussten wir aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante und die aktuell beschlossenen Beschränkungen leider absagen. Als wir die Planung der Versammlung Anfang November 2021 durchgeführt haben, schien eine Durchführung noch möglich zu sein. Sobald die Lage eine Mitgliederversammlung wieder zulässt, werden wir erneut einladen.
Überholte Einladung vom 21. Dez. 2021:
Mitgliederversammlung
Unsere nächste Mitgliederversammlung findet statt am
Dienstag, den 18. Januar 2022 um 19:30 Uhr
im Restaurant NOVA, Feuerteichweg 1, 21077 Hamburg
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Wahl des Protokollführers
3. Jahresbericht für 2019 und 2020
4. Kassenbericht für 2019 und 2020
5. Bericht der Rechnungsprüfer für 2019 und 2020
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl des Vorstandes
8. Wahl der Rechnungsprüfer
9. Aktuelles
10. Ausblick
11. Anträge
12. Verschiedenes
Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind bitte bis zum 11. Januar 2022 schriftlich beim Vorstand einzureichen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 8. Oktober 2019 kann bei allen Vorstandsmitgliedern eingesehen werden.
Die Mitgliederversammlung wird nach den am Versammlungstag gültigen Corona-Regeln (derzeit 2G) durchgeführt. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Nachweise und Ihren Personalausweis mit! Wir können - je nach Lage - eine kurzfristige Absage nicht ausschließen. Informationen finden Sie dann auf unserer Webseite.
Wird das Appelbütteler Tal durch den Vertrag für Hamburgs Grün geschützt?
Nach Abendblatt-Informationen haben sich Behörden, Bezirke und städtische Unternehmen auf den Abschluss des lange erwarteten „Vertrags für Hamburgs Stadtgrün“ geeinigt. Danach sollen die meisten noch nicht verplanten Grünflächen künftig nicht mehr bebaut werden dürfen. Vor allem geht es dabei um die Areale des „Grünen Netzes“ (www.hamburg.de/gruenes-netz). Diese Vereinbarung ist insofern – so auch der kritische NABU – sehr erfreulich, weil damit die Vermeidung von Grünverlust durch Wohnungsbau, Gewerbegebiete und Straßen deutlich an Bedeutung gewonnen hat.
Allerdings gibt es einen Pferdefuß, der für das Appelbüttler Tal gefährlich werden kann. In wenn auch seltenen Fällen ist eben doch eine Bebauung nach wie vor möglich. Der natürlich zu begründende Grünverlust muss dann nur an anderer Stelle kompensiert werden. Danach sichert auch dieser Vertrag kein generelles Bebauungsverbot für unsere Landschaftsschutzgebiet ab. Und dass von dieser abweichenden Bebauung durchaus in letzter Zeit Gebrauch gemacht wurde, haben wir mit verschiedenen Meldungen immer wieder aufgezeigt. Auch in den Leserbriefen im Hamburger Abendblatt spiegelt sich die Unzufriedenheit etlicher Hamburger mit der an sich nicht zulässigen Grünbebauung wider. Kurzum: Ein strenges Bebauungsverbot wie bei einem Naturschutzgebiet gibt es für das Appelbütteler Tal nach wie vor nicht.
Das bedeutet: Wir müssen weiterhin wachsam sein und Bebauungsbestrebungen im Tal von vornherein abwehren. Dabei ist zu sehen, dass es dem Hamburger Senat durch den Bau neuer Wohnungen nicht nur darum geht, die Wohnungsnot der Hamburger zu mindern, sondern Wohnraum für Nichthamburger zu schaffen, damit die Stadt wächst und weiter wächst. Und das wird den Bebauungsbedarf immer mehr steigern. Es ist ohnehin zu fragen, ob es aus Sicht des Umweltschutzes und der Lebensqualität der Menschen sinnvoll ist, bei der Bebauung ausschließlich auf Hamburg zu schauen und zu ignorieren, dass es in der Metropolregion Hamburg bedrückenden Leerstand und Verfall gibt. Man muss nur einmal rausfahren und sich das ansehen. Gerade die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und die sich bietenden Möglichkeiten mit dem Homeoffice haben gezeigt, dass nicht mehr alles auf Hamburg ausgerichtet sein muss und damit und die fernen Regionen verkommen, weil die Menschen dort mit neuen Wohnungen nach Hamburg gelockt werden. Der beste Umweltschutz ist, hier auf unnötige Neubauten zu verzichten. (Udo Kruse)
Seit 2011 rund 7.000 Straßenbäume mehr gefällt als gepflanzt In der Ausgabe der Welt am Sonntag vom 16. Mai 2021 wird festgestellt, dass seit 2011 in Hamburg 7.000 Bäume mehr gefällt als gepflanzt wurden. Auf die Frage, wie das weitergehen soll, antwortet Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne), dass er das Ziel hat, die Zahl der Bäume nunmehr stabil zu halten. Den besonderen Wert der großen alten Bäume sieht er vor allem in ihrer Wirkung auf das Mikroklima, - das Binden von Staub und CO2, Schatten zu spenden und natürlich in der Produktion von Sauerstoff. Er gesteht ein, dass die neu gepflanzten Bäume nicht mehr so groß sind und so alt werden, wie das früher der Fall war. 7000 alte Bäume haben insofern letztlich wesentlich mehr Wirkung als 7000 neu gepflanzte Bäume.
Wohnquartier im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet. In dem Bericht des Hamburger Abendblattes „Bauboom: Einer Langenhornerin reicht’s“ wird über die Pläne der Stadt berichtet, auf einer 16 Hektar großen Fläche des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes in Langenhorn ein Wohnquartier zu bauen. Besonders kritisiert wird, dass der Bezirksamtsleiter den Senat um Anweisung gebeten hat, hier bauen zu können, was ein Bürgerbegehren von vornherein ausschließt. (Hamburger Abendblatt, 8. März 2021, S. 12)
Was ist Landschaftsschutz wert? Lt. Hamburger Abendblatt (Ausg. 6./7. März 2021, S. 13) sollen zur Finanzierung der Renovierung des Traditionslokals Randel am Rande des Alstertals Teile des Grundstücks aus dem Landschaftsschutz „entlassen“ werden. Ausreichend dafür ist ein entsprechender Bürgerschaftsbeschluss.
Baugebiet Marmstorf 29: Bauarbeiten beginnen in einem der größten Neubaugebiete in Harburg! Es geht los: Nachdem die Bebauung des Neubaugebietes Elfenwiese durch das Oberverwaltungsgericht vorerst gestoppt und auf Eis gelegt worden war, beginnen jetzt offensichtlich die Bauarbeiten. Der 2017 in Kraft getretene entsprechende Bebauungsplan Marmstorf 29 sieht die Errichtung von 65 Wohneinheiten vor. Dazu gehören neben einer verdichteten Bebauung einige Stadtvillen und Einzelhäuser sowie Doppelhäuser. Nach Informationen von harburg-aktuell soll außerdem ein Mehrfamilienhaus mit 20 bis 30 Wohnungen auf einem weiteren Areal zwischen Ringstraße und der Feuerwache entstehen. Die Reihenhäuser an der Feuerwache sind inzwischen Bezugsfertig.
Die 2006 gegründete Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese“ hatte zum Ziel die mit dem Bebauungsplan Marmstorf 29 damals geplanten 100 Wohneinheiten zu verindern.
So sieht der Bebauungsplan aus: https://www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/82332/marmstorf-29/
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