Informationsfreiheitsgesetz - Recherchieren im Internet - Google Alert: Inhalte automatisch im Web verfolgen - Mediationsgesetz: Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Hamburger Rathaus: Letztlich entscheidet die Politik. Es gibt aber viele Möglichkeiten, auf den Willensbildungsprozeß Einfluß zu nehmen.
Erfolgreiches Handeln hängt
gerade im politischen Alltag stark davon ab, gut und rechtzeitig informiert zu
sein. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass uns dafür heute vielfältige
Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Wir haben ein weitgehendes Einblicksrecht
in amtliche Unterlagen. Wir können uns im Internet informieren und
sogar automatisch über neue Inhalte im Web zu bestimmten Themen (z. B.
„Appelbütteler Tal“) unterrichten lassen.
Informationsfreiheitsgesetz Das am 1. Januar 2006 in Kraft
getretene Informationsfreiheitsgesetz erlaubt den Bürgern den freien Zugang zu
Informationen von Bundesbehörden, und zwar erstmals unabhängig davon, ob sie
selbst betroffen sind. Inzwischen haben die meisten Länder – so auch Hamburg – Informationsfreiheitsgesetze,
die auch den Zugang zu den örtlichen Verwaltungen ermöglichen. Ziel dieser
Gesetze ist es, den mündigen Bürger zu stärken und auf diese Weise zugleich die
Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern. Jedermann kann so z. B.
nachvollziehen, auf welcher konkreten Grundlage ein Beschluss ansteht oder
erfolgt ist. Die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich nur auf
Antrag, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von
Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“.
Wir haben von diesem Recht
Gebrauch gemacht, als wieder einmal im politischen Raum über die teilweise
Aufhebung des Landschaftsschutzes für das Appelbütteler Tal debattiert wurde.
Das war zunächst nicht ohne weiteres möglich, gelang aber mit Hilfe unseres
Anwalts. Letztlich erhielten wir den uneingeschränkten Einblick und konnten so u.
a. feststellen, dass nicht der öffentlich behandelte Wohnraumbedarf, sondern finanzielle
Interessen die zentrale Rolle spielten. Und wir konnten auch konkret sehen, wie
versucht wurde auf informellem Wege Einfluss auf Politik und Verwaltung zu
nehmen und wie diese darauf reagiert haben.
Recherchieren im Internet Recherchieren im Internet ist
heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Auch wir nutzen die unendliche Fülle
dort angebotener Informationen. Zum Beispiel das vom Bundesministerium der
Justiz kostenlos zum Abruf bereitgestellte aktuelle Bundesrecht (www.gesetze-im-internet.de). Zum Beispiel die Veröffentlichung der
Hamburger Behörde für Stadtentwicklung über das „Grüne Netz Hamburg“ (www.hamburg.de/gruenesnetz). Und
last but not least die Termine, Tagesordnungen und Niederschriften der
Bezirksversammlung Harburg.
Google Alert: Inhalte im Web automatisch verfolgen Google Alerts bietet die
Möglichkeit, bestimmte Inhalte im Web automatisch zu verfolgen. Für die
automatische Suche müssen Stichworte eingegeben werden. Daraufhin wird per E-Mail
informiert, wenn zu diesen Stichworten Online-Beiträge veröffentlicht werden.
Dies kann – je nach Wunsch – direkt nach Veröffentlichung, einmal täglich oder
wöchentlich erfolgen. Der Service ist kostenlos. Der Verein lässt sich auf diese
Weise u. a. über alle Online-Beiträge zu den Stichworten „Appelbütteler Tal“,
„Harburg Bebauungsplan“ und
„Bezirksversammlung Harburg Sitzungstermine“ informieren.
Mediationsgesetz: Außergerichtliche Konfliktbeilegung Seit Heiner Geißlers Rolle als
Schlichter im Streit um Stuttgart 21 ist der Begriff „Mediation“ in Deutschland
Allgemeingut. Mediation (lat. „Vermittlung“) ist eine Methode zur freiwilligen
Beilegung oder Vermeidung von Konflikten: Die Konfliktparteien versuchen, mit
einer dritten unparteiischen Person (dem Mediator) außergerichtlich zu einer
gemeinsamen, für beide Seiten akzeptablen Vereinbarung zu gelangen
("win-win-Lösung").
Mit dem neuen „Gesetz zur
Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
Konfliktbeilegung“ wurde hierfür eine wichtige rechtliche Grundlage geschaffen.
Die Vereinbarung kann nämlich – so wie
Urteile – vom Gericht oder Notar für vollstreckbar erklärt werden. Man kann mit
ihr entsprechend auch zum Gerichtsvollzieher gehen. Außerdem gibt es eine
Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren, so dass die Vertraulichkeit
gewahrt bleibt (www.bmj.de).
Andererseits: Wir haben auch ohne
Mediator Gespräche geführt, in denen sachlich Argumente ausgetauscht
wurden. Dabei sind die Fronten zwar
geblieben (keine Bebauung – Kompromisse sind in der Hinsicht nicht möglich),
aber das Verständnis füreinander ist größer geworden. Mehr hätte ein Mediator
auch nicht erreichen können.