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Informationsfreiheitsgesetz  -  Recherchieren im Internet  -  Google Alert: Inhalte automatisch im Web verfolgen  -  Mediationsgesetz: Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Hamburger Rathaus:
Letztlich entscheidet die Politik. Es gibt aber viele Möglichkeiten, auf den Willensbildungsprozeß Einfluß zu nehmen.


Erfolgreiches Handeln hängt gerade im politischen Alltag stark davon ab, gut und rechtzeitig informiert zu sein. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass uns dafür heute vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Wir haben ein weitgehendes Einblicksrecht in amtliche Unterlagen. Wir können uns im Internet informieren und sogar automatisch über neue Inhalte im Web zu bestimmten Themen (z. B. „Appelbütteler Tal“) unterrichten lassen.


Informationsfreiheitsgesetz
Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz erlaubt den Bürgern den freien Zugang zu Informationen von Bundesbehörden, und zwar erstmals unabhängig davon, ob sie selbst betroffen sind. Inzwischen haben die meisten Länder – so auch Hamburg – Informationsfreiheitsgesetze, die auch den Zugang zu den örtlichen Verwaltungen ermöglichen. Ziel dieser Gesetze ist es, den mündigen Bürger zu stärken und auf diese Weise zugleich die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern. Jedermann kann so z. B. nachvollziehen, auf welcher konkreten Grundlage ein Beschluss ansteht oder erfolgt ist. Die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich nur auf Antrag, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“. 

Wir haben von diesem Recht Gebrauch gemacht, als wieder einmal im politischen Raum über die teilweise Aufhebung des Landschaftsschutzes für das Appelbütteler Tal debattiert wurde. Das war zunächst nicht ohne weiteres möglich, gelang aber mit Hilfe unseres Anwalts. Letztlich erhielten wir den uneingeschränkten Einblick und konnten so u. a. feststellen, dass nicht der öffentlich behandelte Wohnraumbedarf, sondern finanzielle Interessen die zentrale Rolle spielten. Und wir konnten auch konkret sehen, wie versucht wurde auf informellem Wege Einfluss auf Politik und Verwaltung zu nehmen und wie diese darauf reagiert haben.  

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Recherchieren im Internet
Recherchieren im Internet ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Auch wir nutzen die unendliche Fülle dort angebotener Informationen. Zum Beispiel das vom Bundesministerium der Justiz kostenlos zum Abruf bereitgestellte aktuelle Bundesrecht (www.gesetze-im-internet.de). Zum Beispiel die Veröffentlichung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung über das „Grüne Netz Hamburg“ (www.hamburg.de/gruenesnetz). Und last but not least die Termine, Tagesordnungen und Niederschriften der Bezirksversammlung Harburg.  

Google Alert: Inhalte im Web automatisch verfolgen

Google Alerts bietet die Möglichkeit, bestimmte Inhalte im Web automatisch zu verfolgen. Für die automatische Suche müssen Stichworte eingegeben werden. Daraufhin wird per E-Mail informiert, wenn zu diesen Stichworten Online-Beiträge veröffentlicht werden. Dies kann – je nach Wunsch – direkt nach Veröffentlichung, einmal täglich oder wöchentlich erfolgen. Der Service ist kostenlos. Der Verein lässt sich auf diese Weise u. a. über alle Online-Beiträge zu den Stichworten „Appelbütteler Tal“, „Harburg Bebauungsplan“  und „Bezirksversammlung Harburg Sitzungstermine“ informieren.    

Mediationsgesetz: Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Seit Heiner Geißlers Rolle als Schlichter im Streit um Stuttgart 21 ist der Begriff „Mediation“ in Deutschland Allgemeingut. Mediation (lat. „Vermittlung“) ist eine Methode zur freiwilligen Beilegung oder Vermeidung von Konflikten: Die Konfliktparteien versuchen, mit einer dritten unparteiischen Person (dem Mediator) außergerichtlich zu einer gemeinsamen, für beide Seiten akzeptablen Vereinbarung zu gelangen ("win-win-Lösung").  

Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ wurde hierfür eine wichtige rechtliche Grundlage geschaffen. Die Vereinbarung kann nämlich  – so wie Urteile – vom Gericht oder Notar für vollstreckbar erklärt werden. Man kann mit ihr entsprechend auch zum Gerichtsvollzieher gehen. Außerdem gibt es eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren, so dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt (www.bmj.de).

Andererseits: Wir haben auch ohne Mediator Gespräche geführt, in denen sachlich Argumente ausgetauscht wurden.  Dabei sind die Fronten zwar geblieben (keine Bebauung – Kompromisse sind in der Hinsicht nicht möglich), aber das Verständnis füreinander ist größer geworden. Mehr hätte ein Mediator auch nicht erreichen können.


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