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Das Appelbütteler Tal
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So werden Sie Mitglied:

00_Tal_Beitrittserklärung_2023.pdf




Zweck des Vereins
Ziel des Vereins ist es, das Naherholungsgebiet Appelbütteler Tal in seinem jetzigen Zustand zu erhalten (§ 2 Abs. 2 Vereinssatzung). Dazu gehört  

-          die Förderung des Schutzes der Umwelt, insbesondere des Wasser, des
           Bodens und der Luft sowie der Tiere und Pflanzen gegen umwelt-
           beeinträchtigende Einwirkungen,
-          die Förderung der Gesundheit des Menschen
-          die Förderung des Landschafts- und Denkmalsschutzes
-          die Förderung des Stadtteils Harburg und
-          die Förderung eines Naherholungsgebietes für Harburg.

Ausdrücklich festgehalten ist in unserer Satzung, dass sich der Verein aus diesen Gründen generell gegen eine Bebauung des Appelbütteler Tales wendet (§ 2 Abs. 2). Eine Bebauung ist zwar derzeit gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung über unser Landschaftsschutzgebiet verboten. Dieses Verbot lässt sich aber auf dem Verordnungswege lockern und sogar streichen. Da es hierfür weiterhin Interessen gibt und auch die Einstellung der Parteien hierzu unterschiedlich ist (siehe „Unser Verhältnis zur Presse“) , verfolgt der Verein aufmerksam die weitere Entwicklung (siehe dazu u. a. „Aktivitäten des Vereins“ und „Vielfältige Möglichkeiten in der Demokratie“).

Aktivitäten
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sieht die Vereinssatzung vielfältige Aktivitäten vor. Insbesondere sind dies (§ 2 Abs. 2 Vereinssatzung):  

-          Informationsversammlungen mit Bürgern
-          Gespräche mit allen Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg
-          Gespräche mit allen beteiligten Behörden
-          Erstellung von Gutachten über die Auswirkungen von Planungen
-          Erstellung von Rechtsgutachten über die Zulässigkeit von Planungen
-          Verteilung von Informationsmaterial
-          Eingaben
-          Pressearbeit  

Mitglieder
Als Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die die Gewähr bieten, den Verein bei der Verfolgung seiner Ziele wirkungsvoll zu unter-stützen Beitrittserklärung  Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand einstimmig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt  25 Euro pro Jahr. Für das Jahr 2016 wurde er von der Mitgliederversammlung ausgesetzt, weil ausreichend Rücklagen für evtl. wieder erforderlich werdende Aktivitäten (rechtliche Beratung, Gutachten usw.) angesammelt wurden.    

Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Mitglieder des Vorstandes sind Guido Reichelt (Vorsitzender), Wolfgang Dörnte, Udo Kruse, Christian Mente und Johannes Erchen..    

Satzung

pdf-Fassung der Vereinssatzung  


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