Zweck des Vereins Ziel des Vereins ist es, das
Naherholungsgebiet Appelbütteler Tal in seinem jetzigen Zustand zu erhalten (§
2 Abs. 2 Vereinssatzung). Dazu gehört
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die Förderung des Schutzes der Umwelt,
insbesondere des Wasser, des Bodens und der Luft sowie der Tiere und Pflanzen
gegen umwelt- beeinträchtigende Einwirkungen,
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die Förderung der Gesundheit des Menschen
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die Förderung des Landschafts- und
Denkmalsschutzes
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die Förderung des Stadtteils Harburg und
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die Förderung eines Naherholungsgebietes für
Harburg.
Ausdrücklich festgehalten ist in
unserer Satzung, dass sich der Verein aus diesen Gründen generell gegen eine
Bebauung des Appelbütteler Tales wendet (§ 2 Abs. 2). Eine Bebauung ist zwar
derzeit gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung über unser Landschaftsschutzgebiet
verboten. Dieses Verbot lässt sich aber auf dem Verordnungswege lockern und
sogar streichen. Da es hierfür weiterhin Interessen gibt und auch die Einstellung
der Parteien hierzu unterschiedlich ist (siehe „Unser Verhältnis zur Presse“)
, verfolgt der Verein aufmerksam die weitere Entwicklung (siehe dazu u. a. „Aktivitäten
des Vereins“ und „Vielfältige Möglichkeiten in der Demokratie“).
Aktivitäten
Zur Verwirklichung dieser
Aufgaben sieht die Vereinssatzung vielfältige Aktivitäten vor. Insbesondere
sind dies (§ 2 Abs. 2 Vereinssatzung):
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Informationsversammlungen mit Bürgern
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Gespräche mit allen Vertretern der Freien und
Hansestadt Hamburg
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Gespräche mit allen beteiligten Behörden
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Erstellung von Gutachten über die Auswirkungen
von Planungen
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Erstellung von Rechtsgutachten über die
Zulässigkeit von Planungen
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Verteilung von Informationsmaterial
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Eingaben
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Pressearbeit
Mitglieder Als Mitglieder können natürliche
und juristische Personen aufgenommen werden, die die Gewähr bieten, den Verein
bei der Verfolgung seiner Ziele wirkungsvoll zu unter-stützen Beitrittserklärung Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand einstimmig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Jahr. Für das Jahr 2016 wurde er
von der Mitgliederversammlung ausgesetzt, weil ausreichend Rücklagen für evtl.
wieder erforderlich werdende Aktivitäten (rechtliche Beratung, Gutachten usw.)
angesammelt wurden.
Vorstand Der Vorstand des Vereins besteht
aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von
zwei Jahren gewählt. Mitglieder des Vorstandes sind
Guido Reichelt (Vorsitzender), Wolfgang Dörnte, Udo Kruse, Christian Mente und Johannes Erchen..